Hausordnung

VORWORT

Gemeinsam in die Zukunft – das ist das Leitbild der Donau-Realschule Lauingen.

Es erinnert uns daran, dass wir – Schüler, Eltern und Lehrer – eine gemeinsame Zielsetzung haben und jeder Einzelne Verantwortung für den Weg dahin trägt. Ein achtsames Miteinander, gegenseitiger Respekt und Wertschätzung lassen ein positives Schulklima gut gelingen. Dazu helfen uns einige Vereinbarungen, die allerdings aufgrund der Pandemie situationsangemessen regelmäßig angepasst werden müssen. Prinzipiell ist es immer notwendig, rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst mit sich selbst und den anderen umzugehen.

I. Grundsätzliches Verhalten

Die Donau-Realschule Lauingen wird von uns geprägt. Höfliches, faires Verhalten untereinander, ein positives Auftreten im Umfeld unserer Schule und ein pfleglicher Umgang mit den Gegenständen sind für alle selbstverständlich. Wir grüßen uns, formulieren unser Anliegen klar und sprechen in ganzen Sätzen.

  1. Durch offene Gespräche lösen wir Missverständnisse und Konflikte. Dabei ist es sinnvoll, zuerst das Gespräch mit dem Beteiligten zu suchen. Danach kann das Einschalten des Klassenleiters/der Klassenleiterin, von Klassensprechern, Streitschlichtern oder Verbindungslehrern hilfreich sein. Erst wenn diese Lösungsversuche zu keinem Ergebnis führen, wird die Schulleitung eingebunden.
  2. Sachbeschädigungen, die in einem Klassenzimmer, den Toiletten oder in der Schule geschehen, werden dem Klassenleiter oder im Sekretariat gemeldet. Die Klasse bzw. der verursachende Schüler übernimmt hierfür die Verantwortung.
  3. Wir unterlassen alles, was uns oder unsere Mitmenschen gefährden könnte.
  4. Der schulische Alltag erfordert unsere ganze Aufmerksamkeit und Konzentration. Um erfolgreich zu arbeiten, ist eine ordentliche Vorbereitung selbstverständlich. Dazu gehören sorgfältig ausgeführte Hausaufgaben, das Mitbringen von Büchern, Heften, Arbeitsmaterial, Sportbekleidung und Hallenturnschuhen sowie rechtzeitige Anwesenheit.
  5. Die Anweisungen der Lehrkräfte, Sekretärinnen, Hausmeister, Reinigungskräfte, beauftragter Schüler und Schülersprecher werden befolgt.
  6. Gegenseitige Wertschätzung zeigt sich auch in einer ordentlichen, angemessenen Kleidung.
II. Aufenthalts- und Pausenregelung
  1. Alle Schüler suchen nach Betreten des Schulhauses sofort ihr Klassenzimmer auf und bleiben dort. Fachräume werden um 7.50 Uhr aufgesucht.
  2. Während des Stundenwechsels bleiben die Schüler im Klassenzimmer.
  3. Alle Schüler bleiben während der Unterrichtszeit, in Freistunden, bei Pausen und auch in der Mittagspause vor dem Nachmittagsunterricht aus versicherungstechnischen Gründen auf dem Schulgelände.
  4. Die Mensa/Cafeteria der Berufsschule kann bis 7:45 Uhr und ab 12:05 Uhr genutzt werden.
  5. Erziehungsberechtigte und von ihnen beauftragte Personen melden sich bitte immer im Sekretariat an. Unbefugte Personen haben keinen Zutritt zum Schulgelände.

Regeln für die Auwaldklassen:
Die Klassen halten sich in der Aula auf und werden um 7:55 Uhr vom Lehrer dort abgeholt.

Pause

  1. Während der Pause halten sich die Schüler in dem ihrer Klasse zugewiesenen Pausenbereich auf. Aus Sicherheits- und Haftungsgründen sind die Klassenzimmer in dieser Zeit abgeschlossen. Ab 10:30 Uhr gehen die Schüler wieder in ihre Klassenzimmer bzw. in die Fachräume, sodass sie rechtzeitig zu Stundenbeginn um 10.35 Uhr an ihrem Platz sind.
  2. Die Kicker und Tischtennisplatten dürfen bis 07:45 Uhr, während der Pause und ab 12:50 Uhr benutzt werden.
  3. Die bewegte Pause findet nur nach Aushang in der Aula auf dem Hartplatz statt.
III. Fahrzeuge
  1. Motorisierte Zweiradfahrzeuge dürfen auf der begrenzten Fläche (letzte drei Parkplätze der ersten Parkreihe) der Realschule parken.
  2. Fahrräder werden in der Fahrradhalle abgestellt.
  3. Die Schule haftet nicht für Fahrräder und motorisierten Zweiradfahrzeuge.
  4. Auf dem Schulgelände werden Fahrräder geschoben.
IV. Mülltrennung

Umweltschutz ist uns wichtig. Deswegen achten wir auf Müllvermeidung und Mülltrennung.

  1. In den Klassenzimmern und in der Aula
    Papier wird im blauen Papierkorb, Wertstoff im gelben Eimer und sonstiger Abfall im schwarzen Restmülleimer gesammelt. Papiertücher und Biomüll gehören in den Restmüll.
  2. Tonersammlung
    Leere Tonerkartuschen und Tintenpatronen von Druckern dürfen von zu Hause mitgebracht werden. Sie können im Sammelbehälter vor dem SMV-Zimmer entsorgt werden.
V. Ordnung in den Klassenzimmern
  1. Jeder Schüler ist für seinen persönlichen Arbeitsplatz verantwortlich.
  2. Für persönliche Gegenstände, die beschädigt werden oder abhandenkommen, ist der Schüler/die Schülerin selbst verantwortlich. Es besteht kein Versicherungsschutz.
  3. Am Ende des Unterrichts:
    • werden Beamer, Dokumentenkamera und PC ausgeschaltet
    • reinigt der Tafeldienst die Tafeln (auch die Kreideleiste)
    • stellt jeder Schüler seinen Stuhl auf den Tisch
    • wird das Licht ausgeschaltet
    • werden die Fenster geschlossen
    • werden die Karten zurückgebracht
    • wird das Klassenzimmer gesäubert, insbesondere der Boden vom Müll befreit. Leere Flaschen werden NICHT im Klassenzimmer gelagert!
    • wird das Klassenzimmer abgesperrt
    • Die zuständigen Schüler und Schülerinnen bringen das Klassentagebuch in das Sekretariat.

Jeder Schüler achtet darauf, dass das Klassenzimmer stets sauber ist!

VI. Notwendige Meldungen

Folgende Sachverhalte melden wir unverzüglich im Sekretariat:

  1. Änderungen der Personalien (z.B. Anschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer)
  2. Unfälle auf dem Schulweg oder während der Unterrichtszeit:
    Wird in diesen Fällen ein Arzt in Anspruch genommen, so ist ihm mitzuteilen, dass es sich um einen Schulunfall handelt. In diesem Fall trägt die Kommunale Unfallversicherung Bayern die Kosten. Im Sekretariat liegen entsprechende Formulare bereit.
  3. Der Versicherungsschutz für unsere Schüler entfällt, wenn Abweichungen vom direkten Schulweg erfolgen.
  4. Die Abwesenheit von Lehrkräften melden die Klassensprecher spätestens 5 Minuten nach Stundenbeginn.

Hausanschrift:

Donau-Realschule Lauingen
Friedrich-Ebert-Straße 10
89415 Lauingen

Telefon: 09072/95050
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.realschule-lauingen.de

VII. Verhinderung der Teilnahme am Unterricht
  1. Erkrankungen
    Ihr Kind ist erkrankt und kann die Schule nicht besuchen. Bitte informieren Sie das Sekretariat bis spätestens 7.45 Uhr über folgende Wege: ESIS, Telefon, Anrufbeantworter, Formular Unterrichtsbefreiung / Krankmeldung. Mündliche Nachrichten über Geschwisterkinder oder Schulfreunde können nicht angenommen werden, ebenso Nachrichten an unterrichtende Lehrkräfte. Das Sekretariat ist ab 07:15 Uhr besetzt. Eine schriftliche Mitteilung durch die Erziehungsberechtigten ist zusätzlich erforderlich und wird am ersten Tag der Genesung beim Absenzendienst der Klasse abgegeben.
    Die Schule kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen, wenn
    • die Erkrankung mehr als zehn Tage dauert oder
    • sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse häufen bzw. Zweifel an der Erkrankung bestehen.

  2. Versäumte Leistungsnachweise
    • Versäumt ein Schüler einen Leistungsnachweis ohne ausreichende Entschuldigung, so muss die Arbeit mit der Note „ungenügend“ bewertet werden. In solchen Fällen entfällt die Möglichkeit einer Nachholschulaufgabe.
    • Angekündigte Leistungsnachweise und versäumte Arbeiten werden grundsätzlich am Nachmittag nachgeholt, in der Regel am Freitagnachmittag. Bei erneuter Erkrankung am Nachholtermin ist ein ärztliches Attest erforderlich.

  3. Befreiungen und Beurlaubungen vom Unterricht
    • Unterrichtsbefreiungen können nicht über ESIS erteilt werden. Dazu ist der persönliche Kontakt im Sekretariat notwendig.
    • Befreiungen vom Unterricht sind bei der Schulleitung rechtzeitig, nach Möglichkeit mindestens drei Tage im Voraus zu beantragen und ausreichend zu begründen. Das Formular gibt es zum Download auf der Schulhomepage. (realschule-lauingen.de à Für Eltern und Schüler à Organisation)
    • Geplante Arzttermine und Fahrprüfungen sind grundsätzlich am Nachmittag in die unterrichtsfreie Zeit zu legen.
    • Für Urlaubsreisen stehen ausschließlich die Ferien zur Verfügung. Ferienverlängerungen sind nicht möglich.
    • Erkrankt ein Schüler während der Unterrichtszeit, so kommt er nach Rücksprache mit der Lehrkraft ins Sekretariat. Die Eltern werden telefonisch verständigt und holen das Kind im Sekretariat ab.
  4. Nachlernen
    • Bei Erkrankungen und Befreiungen vom Unterricht treten zwangsläufig Wissenslücken ein. Um diese so gut wie möglich zu schließen, lernen die betroffenen Schülerinnen und Schüler in Eigeninitiative und selbständig den versäumten Unterrichtsstoff nach.
    • Das umgehende Nachtragen von Hefteinträgen und Hausaufgaben ist hierfür eine notwendige Voraussetzung.
VIII. Feueralarm
  1. Die Lehrkräfte informieren zu Beginn des Schuljahres die Schüler über die entsprechenden Fluchtwege und über das bei Alarm erforderliche Verhalten. Der Fluchtplan hängt an der Klassenzimmertür. Die Fenster werden geschlossen und die Klassenzimmertüre bleibt offen.
  2. Die Anweisungen der Lehrkräfte sind zu befolgen, damit die Unterrichtsgruppe geschlossen am Sammelpunkt eintrifft. Der Sammelplatz ist der Sportplatz.
IX. Verbote
  1. Das Mitbringen und Konsumieren von Zigaretten, Alkohol und Drogen ist auf dem gesamten Schulgelände und dem näheren Umfeld der Schule verboten. Dies gilt auch für schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes.
    Bei schweren Verstößen folgt in der Regel die Einleitung des Entlassungsverfahrens.
  2. Das Kaugummikauen ist im Schulhaus verboten.
  3. Mobiltelefone müssen während der Unterrichtszeit abgeschaltet werden. Falls diese zu unterrichtlichen Zwecken benötigt werden, ist die jeweilige Lehrkraft für die Freigabe verantwortlich. Internetfähige Geräte dürfen ausschließlich zu unterrichtlichen Zwecken benutzt werden.
  4. Das Tragen von Schildmützen (Cappys) im Klassenzimmer ist untersagt.
X. Inkrafttreten

Diese Regeln wurden in Absprache mit der Lehrerkonferenz, der Schülermitverantwortung und dem Elternbeirat erarbeitet und werden von allen genannten Gruppen getragen.



Donau-Realschule Lauingen
Friedrich-Ebert-Straße 10, 89415 Lauingen, Tel.: 09072/95050, Fax: 09072/950523
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.